Fördermittel
Bis zu 70% Förderung für energetische Sanierungen
Die Bundesregierung bietet attraktive Fördermittel für energetische Sanierungen. So können Sie bis zu 70 % der Kosten für die Sanierungen Ihre Gebäudes erhalten.
Welche Förderung
Was wird gefördert?
Profitieren Sie von attraktiven Förderungen für verschiedenste energetische Maßnahmen an Ihrem Gebäude oder Ihrer Wohnung, darunter:
- Wärmedämmung von Wänden
- Dachflächen oder Geschossdecken
- die Erneuerung von Fenstern und Außentüren mit gleichzeitiger
- Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
- die Erneuerung oder Integration von Lüftungsanlagen
- die Modernisierung der Heizungsanlage
- die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
- sowie der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Kontakt
Rufen Sie uns noch heute an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Fördermittel für Gebäudesanierung
Fördermittel für Gebäudesanierung können eine große Hilfe sein, um die Kosten für eine Sanierung zu senken. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, die sowohl private als auch gewerbliche Gebäudeeigentümer in Anspruch nehmen können.
Bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen, sollten Sie sich zunächst über die verschiedenen Förderprogramme informieren.
Die wichtigsten Förderprogramme:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Das Förderprogramm der Bundesregierung unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
- KfW-Förderprogramme: Die KfW bietet eine Vielzahl von kreditbasierten Förderprogramme für energetische Sanierungsmaßnahmen an.
- Förderprogramme der Bundesländer: Die Bundesländer bieten in der Regel eigene Förderprogramme für energetische Sanierungsmaßnahmen an. Das Land Hessen richtet sich an Wohngebäuden und Nichtwohngebäude. Es bietet Zuschüsse für eine Vielzahl von Maßnahmen, darunter:
- Wärmedämmung der Gebäudehülle
- Erneuerung der Heizung
- Installation von erneuerbaren Energien
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von Förderprogrammen, die sich an bestimmte Zielgruppen oder bestimmte Maßnahmen richten.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sie fördert energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden in Deutschland.
Das Förderprogramm BEG Einzelmaßnahme fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik. Zu den geförderten Maßnahmen gehören beispielsweise:
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren
- Dämmung der Außenwände, des Daches oder des Kellers
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Lüftungsanlagen
- LED-Umrüstung im gewerblichen Bereich
Grundvoraussetzungen für die Förderung
Um eine Förderung nach der BEG-Einzelmaßnahme zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Das Gebäude muss in Deutschland liegen und seit 5 Jahren im Bestand sein
Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden
Die Sanierungsmaßnahmen müssen den energetischen Anforderungen der Richtlinie erfüllen
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung hängt maßgeblich von der Maßnahme ab und liegt zwischen 15 – 70%.
Kontakt
Wir helfen Ihnen die passende Förderprogramme herauszufinden
Nehmen Sie den ersten Schritt zu einer energieeffizienten Zukunft! Vereinbaren Sie noch heute eine unverbindliche Beratung.
Hier sind einige Tipps, wie Sie Fördermittel für Gebäudesanierung nutzen können:
Planen Sie Ihre Sanierung frühzeitig:
So haben Sie genügend Zeit, sich über die verschiedenen Förderprogramme zu informieren und mit Hilfe von einem zertifizierten Energieberater einen Antrag zu stellen.
Angebote einholen:
Nur so kann der Energieberater sicherstellen, dass die Sanierungsmaßnahmen den Fördervoraussetzungen entsprechen. Der Auftrag darf jedoch vor der Antragstellung nicht vergeben werden.
Fachberatung in Anspruch nehmen:
Ein Energieberater kann Ihnen bei der Planung Ihrer Sanierung und der Auswahl der Fördermittel helfen.
Weitere Hinweise
- Anträge auf Förderung nach der BEG-Einzelmaßnahme können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.
- Für die Fördermittel Anträge ist ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte notwendig. Dieser muss zudem die Sanierung begleiten und die Durchführung beim BAFA bestätigen.
- Anträge für eine günstige KfW-Kredite werden bei der Hausbank gestellt.
Ablauf Fördrung
Angebot
Sie holen sich ein Angebot von einem Fachbetrieb.
Förderfähigkeit
Maßnahme von einem zertifizierten Energieberater auf Förderfähigkeit überprüfen lassen.
Förderhöhe
Die mögliche Förderhöhe wird Ihnen mitgeteilt.
Energieberater
Einen Energieberater bevollmächtigen und beauftragen.
Antragstellung
Antragstellung durch einen Energieberater.
Maßnahme
Die Maßnahme kann nach der Antragstellung auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden.
Rechnungen
Nach Abschluss der Maßnahme alle Rechnungen und Zahlungsnachweise einreichen.
Auszahlung
Der Energieberater erstellt den Verwendungsnachweis und veranlasst die Auszahlung auf Ihr Bankkonto.
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