FAQ

Häufig gestellte Fragen

und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis und Sanierungsfahrplan?

Obwohl der individuelle Sanierungsfahrplan auf den ersten Blick ähnliche Informationen wie der Energieausweis enthält, liegt der entscheidende Unterschied im Detailreichtum.

Während der Energieausweis den tatsächlichen oder theoretischen Energieverbrauch aufzeigt, liefert der individuelle Sanierungsfahrplan darüber hinaus präzisere Informationen zum aktuellen Zustand der Immobilie sowie konkrete Schritte für potenzielle Sanierungsmaßnahmen.

Ab wann kann ich den Auftrag bei einer BEG Förderung vergeben?

Die Maßnahme können Sie nach der Antragstellung auf eigenes finanzielles Risiko vergeben.

Ist ein Energieberater zwingend für Förderungen notwendig?

Ja. Für die Förderung der energetischen Sanierung ein zertifizierter Energieberater notwendig.

Welche Strafen drohen, wenn man keinen Energieausweis für ein Wohngebäude vorlegen kann?

Immobilienbesitzer, die bei Verkauf, Neuvermietung oder Neuverpachtung keinen Energieausweis vorlegen, setzen sich einem Bußgeldrisiko von bis zu 10.000 Euro aus.

Gleiches gilt, wenn sie versäumen, den Energieausweis nach dem Verkauf dem Käufer zu übergeben. Die Bereitstellung falscher Daten für die Ausstellung des Energieausweises kann ebenfalls zu erheblichen Bußgeldern führen.

Diese Ordnungswidrigkeiten beruhen auf §108 der Bußgeldvorschriften des Gebäudeenergiegesetzes.

Welche Unterlagen muss ich für den Energieausweis vorbereiten?

Verbrauchsausweis

  • Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. 
  • Digitale Fotos des Gebäudes
  • Angaben zur Wohnfläche des Gebäudes. Diese finden Sie in der Heizkostenabrechnung oder der Baubeschreibung
  • Baujahr der Heizungsanlage. Die ist u. a. im Abgasmessprotokoll des Schornsteinfegers oder auf dem Typenschild zu finden

Bedarfsausweis

  • Grundriss des Gebäudes bzw. Pläne des Architekten
  • Baujahr des Gebäudes
  • Details zu den Bauteilen Fenster, Außenwände, Dach und Dämmung
  • Angaben über erfolgte Sanierungen oder Änderungen am Gebäude (bspw. Anbau)
  • Details zur technischen Ausstattung wie Heizung, Trinkwarmwasser-Erzeugung, Lüftungsanlage, Einsatz erneuerbarer Energien wie Wärmepumpe, PV-Anlage, etc.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art des Ausweises. Ein Bedarfsausweis schlägt für ein Einfamilienhaus mit etwa 450 – 550 Euro zu Buche, während ein Verbrauchsausweis im Bereich von 80 bis 120 Euro liegt.

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